Logo - Praxis Dr. med. Jürg Karlen

Gutachten

Ich verfasse neurologische Gutachten für Privatpersonen, sowie für Versicherer, auf Grundlage folgender Zertifikate:

  • Zertifikat Gutachter SIM (Swiss Insurance Medicine)
  • Zertifikat Vertrauensarzt Versicherung SIM (Swiss Insurance Medicine)
  • Zertifikat ZAFAS asim Basel (zertifizierter Assessor für Arbeitsfähigkeit / Akademie der Swiss Insurance Medicine)

Als weitere Grundlage dient mir das Zertifikat Teilnehmer des Schmerzkurses SGSS ( Schweizerische Gesellschaft zum Studium des Schmerzes). Teilnehmer und nicht Schmerz-Therapeut, da dieser Titel invasiv tätigen Ärzten (wie Anästhesisten) vorbehalten ist.

Was beinhaltet ein neurologisches Gutachten?

Die Untersuchung dient der gezielten Beantwortung einiger Fragen. Klärung der Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit; welche Tätigkeiten sind noch zumutbar?

Das Ergebnis der neutralen Untersuchung liegt im Interesse des Untersuchten.

Ein neurologisches Gutachten ist ein medizinisches Gutachten, das sich mit den körperlichen Funktionen des Nervensystems befasst, diese gründlich untersucht, diagnostiziert, beurteilt und bewertet im Hinblick auf die vorliegende Störung der neurologischen Funktion des Organismus.

Mittels Zusatz-Untersuchungen objektiviere ich die erhobenen Befunde: 

  • Elektro-Neurographie mittels Oberflächen-Elektroden (Messung der Nervenleitgeschwindigkeit)
  • Messung der Zeit eines Magnet-Impulses zwischen Schädeldecke und Eintritt der Nervenfaser in den Muskel mittels Magnet-Stimulation (motorisch evozierte Potentiale)
  • Elektroenzephalographie (EEG): Aufzeichnung der Hirnströme
  • Gedächtnistests bei entsprechender Fragestellung (Defizite der kognitiven Funktion; Uhrentest, Minimentaltest)

Erklärung der neurologischen Störung und deren Folgen in einer dem medizinischen Laien verständlichen Sprache. Erläutern, in welchem Umfang die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. 


Im neurologischen Gutachten werden motorische (Kraft), sowie sensible (Gefühl) Funktionen beurteilt. Folgen eines Unfalls mit Schädigung des zentralen oder peripheren Nervensystems. Störung des vegetativen Systems (z.B abnormes Trinkverhalten).

Zusatz-Befunde

Neben Anamnese (Angaben des Patienten), Fremd-Anamnese (Personen der Umgebung) und den erhobenen neurologischen Befunden (Neurostatus) gelangen weitere Zusatzbefunde zur Anwendung: Bildgebung (CT, MRI, Doppler-Ultraschalluntersuchung der Hirngefässe).

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